Eingangsvoraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren in den Berufsfeldern

  • Chemie
  • Elektrotechnik
  • Metalltechnik
  • Bau
  • + mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit

oder

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden staatlich anerkannten Ausbildungsberufe:

  • Baustoffprüfer*in
  • Landwirt*in
  • Mechatroniker*in für Kältetechnik
  • Schornsteinfeger*in
  • Technische*r Produktdesigner*in (FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion)
  • Technische*r Systemplaner*in (FR Versorgungs-und Ausrüstungstechnik)
  • + mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit

oder

Absolvent*innen der mind. zweijährigen Berufsfachschulen für

  • biologisch-technische Assistent*innen
  • chemisch-technische Assistent*innen
  • industrie- und elektrotechnische Assistent*innen
  • Maschinenbau
  • physikalisch-technische Assistent*innen
  • umweltschutztechnische Assistent*innen
  • + mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit

In Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde können auch Absolvent*innen anderer Ausbildungsberufe aufgenommen werden, sofern sie über mindestens fünf Jahre einschlägige berufliche Erfahrungen im Bereich Umweltschutz und regenerative Energien verfügen.