Eingangsvoraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren in den Berufsfeldern
- Chemie
- Elektrotechnik
- Metalltechnik
- Bau
- + mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit
oder
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden staatlich anerkannten Ausbildungsberufe:
- Baustoffprüfer*in
- Landwirt*in
- Mechatroniker*in für Kältetechnik
- Schornsteinfeger*in
- Technische*r Produktdesigner*in (FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion)
- Technische*r Systemplaner*in (FR Versorgungs-und Ausrüstungstechnik)
- + mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit
oder
Absolvent*innen der mind. zweijährigen Berufsfachschulen für
- biologisch-technische Assistent*innen
- chemisch-technische Assistent*innen
- industrie- und elektrotechnische Assistent*innen
- Maschinenbau
- physikalisch-technische Assistent*innen
- umweltschutztechnische Assistent*innen
- + mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit
In Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde können auch Absolvent*innen anderer Ausbildungsberufe aufgenommen werden, sofern sie über mindestens fünf Jahre einschlägige berufliche Erfahrungen im Bereich Umweltschutz und regenerative Energien verfügen.